Thursday, July 30, 2009

Handbuch der Dschihad-Regeln für Gotteskrieger


Die oberste Führung der afghanischen Taliban, die aus dem pakistanischen Exil agierende Quetta-Shura von Mullah Mohammed Omar gab jüngst an ihre Kämpfer eine Art "Verhaltenskodex für Gotteskrieger" in Form eines kleinen Taschenbuches heraus.


Über 67 Artikel wird darin zugrundegelegt was ein Taliban-Kämpfer darf und was nicht, wie er sich in bestimmten Situation verhalten soll und welche Konsequenzen Fehlverhalten haben kann. Inzwischen sollen Kopien dieser Art Mao-Bibel an alle Einheiten der afghanischen Taliban verteilt worden sein.

Hier einige Auszüge aus dem Dokument:

"...

2. Diejenigen die von der Seite der Ungläubigen zu uns wechseln, ihnen und ihrem Besitz bieten wir Sicherheit.


...

5. Ein Mujahed der einen Ungläubigen tötet welcher zuvor zu uns übergelaufen ist wird unsere Unterstützung verlieren. Er wird nach Sharia bestraft werden.

...

7. Falls ein Mujahed einen ausländischen Besatzer gefangen nimmt ohne die Bewilligung seines Kommandeurs, darf der Mujahed den Gefangenen nicht gegen andere Gefangene oder Geld austauschen.

...

11. Mujaheddin ist es nicht erlaubt ihre Ausrüstung ohne die Erlaubnis des regionalen Kommandeurs zu verkaufen.

...


13. Waffen und Ausrüstung die von den Ungläubigen erbeutet wurden müssen unter den Mujaheddin aufgeteilt werden.

...

17. Den Mujaheddin ist es nicht erlaubt Geld oder persönliche Gegenstände der Zivilbevölkerung zu konfiszieren.

18. Wie unter der früheren Regierung (gemeint ist die des Mullah Omar) ist es Mujaheddin nicht erlaubt Zigaretten zu rauchen.


19. Den Mujaheddin ist es nicht erlaubt Jungen ohne Bart mit auf das Schlachtfeld oder in ihre Stützpunkte zu bringen.

...


25. Diejenigen die für das derzeitige Regime als Madrassa-Lehrer oder Schullehrer arbeiten, sollen gewarnt werden. Wenn er seine Tätigkeit nicht aufgibt soll er geschlagen werden. Aber falls der Lehrer gegen den wahren Islam lehrt soll der regionale Kommandeur oder Gruppenführer ihn töten.

26. Die NGOs die unter der ungläubigen Regierung nach Afghanistan kamen, sind genau wie die Ungläubigen....Deren Aktivitäten sind verboten...Sollte eine Schule von ihnen errichtet worden sein, soll diese niedergebrannt werden. Falls man sie auffordert die Schule zu schließen und dies nicht geschieht, soll sie niedergebrannt werden. Aber bevor sie niedergebrannt wird sollen alle religiösen Schriften in Sicherheit gebracht werden.

..."

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